Ist ein schriftlicher Vertrag wirklich erforderlich? Rein rechtlich ist für viele Verträge des täglichen Lebens die Schriftform nicht zwingend. Aber man sollte sich immer überlegen, ob eine Vereinbarung nicht zur Sicherheit, aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen besser schriftlich festgehalten werden sollte. Das Vertrauen darauf, dass schon alles so passen wird, hat schon oft großen Ärger bereitet und auch schon so manche Freundschaft gekostet.
Für einige Vertragsarten gibt es zudem bestimmte Formvorschriften. Die Verletzung dieser Vorschriften kann schwere Folgen haben. Ihr Vertragspartner kann ein Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag haben, eventuell kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. In manchen Fällen ist der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen.
Ein guter Vertrag ist auf die Vertragsparteien abgestimmt, prägnant, logisch und systematisch aufgebaut, verständlich formuliert und umfassend.
Gerne berate ich Sie bei der Gestaltung von Verträgen und prüfe bestehende Verträge, wie beispielsweise
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Arbeitsverträge
- erbrechtliche Verträge
- Geschäftsführungsverträge
- Gesellschaftsverträge
- Honorarverträge
- Kaufverträge
- Lizenzverträge
- Mietverträge
- Nutzungsvereinbarungen
- Rahmenverträge